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Die Informationen dieser Seite sind möglicherweise veraltet, falsch oder falsch dargestellt. Sie können und dürfen keine Rechtsberatung sein. Lassen Sie sich im Zweifelsfall immer durch einen Fachanwalt oder durch Behörden beraten.

Gesetze
Änderungen und Termine
Steuerliche Anrechenbarkeit von Handwerkerrechnungen 

Oft wurde bereits darauf hingewiesen, dass ab 2006 Handwerkerrechnungen bei der Einkommenssteuer als Aufwand angesetzt werden können. Vorraussetzung ist dabei aber, dass die Leistung im selbstgenutzten Wohnobjekt erbracht wird (auch bei Mietwohnung!) und es sich um eine Instandhaltung/Modernisierung handelt. Ausserdem kann nur die erbrachte Arbeitsleistung (20%, jedoch max. 600,-EUR), nicht aber der Materialaufwand steuerlich wirksam gemacht werden. Deshalb muß die Rechnung diesen Teil der Leistung gesondert ausweisen.
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Termin 31.12.2006-Wärmedämmung von Geschoßdecken 

Zum ersten mal, ist mit der aktuellen Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vom 02.2002 eine, unter bestimmten Voraussetzungen, unbedingte Nachrüstpficht gesetzlich verankert. Es betrifft Decken über (im Winter) geheizten Räumen, die zugänglich, aber nicht nutzbar sind (z.B. auf Grund ihrer Höhe oder stark eingeschränkten Zugänglichkeit) Die genauen Bedingungen, unter denen die Anforderungen erfüllt werden müssen, stehen im Absch. 3 unter §9. Fallen Sie mit darunter, z.B. Eigentümerwechsel zw. 02.2002 und 01.2004 müssen die Anforderungen bis 31.12.2006 erfüllt werden. Ein Handwerksmeister oder Bauingenieur kann bei Bedarf die erforderliche Dämmstoffdicke errechnen.
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Energieausweis(Energiepass) 

Vermieter und Verkäufer von Immobilien müssen einen Energieausweis (auch Energiepass genannt) vorweisen können. Die Frist ist jedoch nicht einheitlich, und Baujahrabhängig. Dabei gilt:

Wohngebäude bis 1965 ab 1. Juli 2008 Energieausweis
Wohngebäude nach 1965   ab 1. Januar 2009
öffentliche Gebäude ab 1. Juli 2009

Der preiswertere verbrauchsbasierte Nachweis genügt nur unter bestimmten Bedingungen, alle anderen benötigen den "bedarfsorientierten Energieausweis". Die Nachweise gelten 10 Jahre ab Ausstellung.
Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt auch keinen Energieausweis.


 
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